Regio-Saatgut - Saatgutmischungen Bayern.
- Die Vorschrift des § 41 Abs. 2 BNatSchG (Maßnahmen der Länder gegen die Florenverfälschung) ist in Bayern bislang am stärksten umgesetzt (Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 17 u. a.). Dabei wird die Verwendung von Regio-Saatgut detailiert geregelt:
1. Herkunftsregionen
Auch für Bayern gelten die neuen regionalen Empfehlungen des DBU-Projektes "Entwicklung und praktische Umsetzung naturschutzrechtlicher Mindestanforderungen an einen Herkunftsnachweis für gebietseigenes Wildpflanzensaatgut krautiger Pflanzen", Förderkennzeichen Az 23931 (Prasse, Kunzmann & VWW, 2008).
Die entsprechende Karte finden Sie in der Menüleiste links unter "Herkunftsregionen".
3. Mischungsvorschläge
Bislang wurden fünf verschiedene Mischungsempfehlungen erarbeitet. Die gängigsten Begrünungssituationen sind dabei berücksichtigt. Komplette Ausschreibungstexte inklusive der Mischungsanalysen stehen Ihnen in der Menüleiste links zum Download bereit.
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