Allgemeine Geschäftsbedingungen der TerraGrün GmbH & Co. KG

(Stand 01.01.2024)

1. Allgemeines/Gültigkeit

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge und Lieferungen und damit verbundene Rechtsgeschäfte. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden in keinem Fall Bestandteil des Vertrages.
Sollten einzelne Punkte in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dasselbe gilt für Regelungslücken.

 

2. Angebot/Auftrag

Unsere Angebote sind bis zur endgültigen schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Uns erteilte Aufträge sind erst dann wirksam angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung per E-Mail gewahrt.

 

3. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart, freibleibend zuzüglich gesetzlicher MwSt. in Euro (€) ab Lager Korntal- Münchingen oder ab Produktionsstätte der Lieferanten von TerraGrün. Die Preise für Katalog-Saatgutmischungen gelten ab einer Bestellmenge von insgesamt 100 kg franko inländischem Lager des Käufers.

 

4. Zahlungsbedingungen

Falls nichts anderes vereinbart, sind unsere Waren bei Abholung bar ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Kommt der Käufer bei Lieferung auf Rechnung in Zahlungsverzug, so ist TerraGrün berechtigt Mahnkosten und Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Dt. Bundesbank zu verlangen. Tritt nach Vertragsabschluß in den Vermögensverhältnissen oder in der Kreditwürdigkeit des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, gegen Barzahlung abzunehmen oder ausreichende Sicherheiten zu leisten, auch wenn auf Ziel verkauft war. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Lieferungen/Rücktrittsrecht/Umtausch

Die von uns genannten Liefertermine und Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten und gelten mit rechtzeitiger Anzeige unserer Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn sich die Auslieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unterbleibt. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferzeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt wegen Verzugs nur, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Wird die Lieferung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Minder- oder Missernten, Streik, Unruhen, Witterungseinflüsse usw. dauernd unmöglich, so wird TerraGrün von der Leistungspflicht befreit, ohne dass hierdurch ein Schadensanspruch für den Käufer entsteht. In Fällen vorübergehender Lieferschwierigkeit ist TerraGrün berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit nach Beendigung der Behinderung hinauszuschieben.

Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann diese insoweit vom Vertrag zurücktreten. Schadensansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen. Tritt der Käufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, ohne dazu berechtigt zu sein, behält TerraGrün den Anspruch auf den Kaufpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Zur Rücknahme oder zum Umtausch fest verkaufter Ware ist TerraGrün nicht verpflichtet.

 

6. Verpackung

Unsere Produkte sind handelsüblich verpackt. Die Verpackung stellt der Verkäufer, sie wird billigst mit der Ware berechnet (brutto für netto) und nicht zurückgenommen oder vergütet. Gelieferte Industrie-/Einwegpaletten sind vom Käufer zu entsorgen oder am Firmensitz von TerraGrün abzuliefern.

 

7. Mängelrüge/Beanstandungen

Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand sofort nach Empfang sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel und Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden (beim Frischeprodukt Fertigrasen innerhalb von 24 Stunden) eingehend, schriftlich an uns zu melden. Entsprechendes gilt, wenn sich Fehler später zeigen. Transportschäden und Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief/Lieferschein zu vermerken. Maßgeblich für die Berechnung der Waren sind die in den Lieferpapieren angegebenen Mengen. Bei Fertigrasen sind Eintrocknung und Bruch bis zu 5 % handelsüblich und gehen zu Lasten des Käufers. Unterlässt der Käufer eine schriftliche Anzeige und gibt uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen oder stellt auf Verlangen die beanstandete Ware oder Probe nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Bei berechtigter und unverzüglicher Mängelrüge leistet TerraGrün Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistung seitens TerraGrün wird ausschließlich auf den Warenwert begrenzt. Ansprüche auf Ersatz oder Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden) sind ausgeschlossen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

TerraGrün bleibt Eigentümer der Ware - auch wenn sie vermischt, verarbeitet oder sonst irgendwie verändert worden ist – bis zu ihrer vollständigen Bezahlung. Falls der Käufer die gelieferten Waren – gleichviel in welchem Zustand- veräußert, so tritt er im voraus die gegen den Erwerber entstehenden Forderungen bis zur restlosen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen in voller Höhe an TerraGrün ab, ohne dass es einer besonderen Urkunde hierüber bedarf.

 

9. Sonstiges

Die angegebenen Rezepturen der Saatgutmischungen in der TerraGrün-Preislisten sind nicht verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, die prozentualen Zusammensetzungen der Mischungen zu ändern und die angegebenen Sorten durch gleichwertige zu ersetzen.
Bei Angeboten von Wildpflanzensaatgut/Kräutermischungen behält sich der Verkäufer den Zwischenverkauf einzelner Arten vor. Bei Ausverkauf ist der Verkäufer berechtigt, die fehlenden Arten durch prozentuale Erhöhung der anderen Mischungspartner auszugleichen.

Unsere Formulierungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen und anderem Werbematerial sind keine Zusicherung von Eigenschaften.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist der Firmensitz des Verkäufers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ludwigsburg. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterstehen ausschließlich deutschem Recht.

 


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